Bahrenborstel  Barenburg  Freistatt  Kirchdorf  Varrel  Wehrbleck  
Samtgemeinde Kirchdorf
Kindertagesbetreuung in der Samtgemeinde Kirchdorf

Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder innerhalb der Samtgemeinde Kirchdorf die folgenden Angebote in Anspruch nehmen.

Samtgemeinde Kirchdorf
FB II - Bürgerservice
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-0

Allgemeine Anmerkungen:

Die Betreuungsangebote der Kindertagesstätten werden individell auf die Bedürfnisse der Eltern ausgerichtet.

Spezielle sowie detaillierte Fragen insbesondere zu den pädagogischen Betreuungsangeboten der Kindertagesstätten beantworten die Mitarbeiterinnen in den jeweiligen Einrichtungen.

Die Angebote der Kindergärten, beispielsweise wie bei der Ganztags- und Ferienbetreuung sowie bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, sind generell nicht vom Wohnort abhängig; sie stehen den Kindern aus der Samtgemeinde allgemein zur Verfügung.

In der Betreuung der Kinder während der Ferien wechseln sich die Kindergärten in Scharringhausen, Wehrbleck und Barenburg jeweils ab.

Tagesstätten

  • DRK-Kindergarten in Barenburg
  • DRK-Kindergarten in Wehrbleck
  • Ev.-luth. Kindergarten in Scharringhausen
  • Hort Bahrenborstel

Kindertagespflege

Tagesmütter - Vermittlung durch Familienservicebüro im Kirchdorfer Rathaus

Vermittlung von Tagesmüttern durch die Samtgemeinde Kirchdorf

In der Samtgemeinde Kirchdorf bieten auch ausgebildete sowie qualifizierte Tagesmütter eine Betreuung von Kindern im Rahmen einer Tagespflege an.

Eine Kontakt- und Vermittlungsstelle befindet sich im Kirchdorfer Rathaus. Das Familien- und Kinderservicebüro ist wie folgt geöffnet:

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Frau Meißner 04273 88-15, E-Mail: meissner@kirchdorf.de
Herr Meyer 04273 88-17, E-Mail: meyer@kirchdorf.de

Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung durch die Samtgemeinde Kirchdorf

Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder in den Kindergärten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eventuell eine finanzielle Unterstützung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bekommen.

Förderanträge sind auch in den Kindergärten erhältlich.

Darüber hinaus stellt die Samtgemeinde Kirchdorf für die Kinderbetreuung Geld zur Verfügung. So ist es den Kindergartenträgern möglich, die Elternbeiträge niedrig zu kalkulieren.

Für die Betreuung in den Einrichtungen beträgt der monatliche Elternbeitrag - je nach Betreuungszeit - höchstens 125,00 €. Die spezifizierten Elternbeiträge sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Das dritte Kindergartenjahr, also das Jahr, das der Schulpflicht vorausgeht, ist beitragsfrei. Das Land stellt für diesen Zweck finanzielle Mittel zur Verfügung.

Finanziell gefördert wird ebenso die Kinderbetreuung durch Tagesmütter. Auch bei einer Betreuung durch Tagesmütter, beträgt der mtl. Elternbeitrag höchstens 125,00 € je Kind.

Für weitere Informationen zu den Fragen der finanziellen Förderung steht die Samtgemeindeverwaltung zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Frau Meißner 04273 88-15, E-Mail: meissner@kirchdorf.de
Herr Meyer 04273 88-17, E-Mail: meyer@kirchdorf.de