Das Standesamt Kirchdorf ist zuständig für alle Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle), die sich im Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf ereignen.
Hausgeburten und Sterbefälle müssen hier angezeigt werden.
Wenn Sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, melden Sie sich bitte hier an. Über die erforderlichen Unterlagen informieren wir Sie auf Anfrage in jedem Einzelfall. Die Trauungen finden in der Regel im Trauzimmer des Rathauses in Kirchdorf statt. Auf besonderen Wunsch können Eheschließungen aber auch im
erfolgen. Für die Nutzung dieser historischen Gebäude wird eine Nutzungsentschädigung erhoben. Geheiratet werden kann während der üblichen Sprechzeiten.
Darüber hinaus werden zusätzlich Trautermine angeboten, und zwar an jedem Freitag nachmittag und am Samstag.
Das Standesamt stellt aus den vorhandenen Personenstandsbüchern auf Anforderung Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften der Einträge aus.
Das Standesamt ist auch für Kirchenaustritte zuständig. Kirchenaustritte müssen persönlich unter Vorlage des Personalausweises vor dem Standesbeamten erklärt werden.
Gerne erteilen wir Auskünfte über alle weiteren Personenstandsangelegenheiten, wie zum Beispiel:
- Namensführung in der Ehe
- Namensführung von Kindern
- Namensführung von Aussiedlern
- Vaterschaftsanerkennung
- Anerkennung von ausländischen Eheurteilen
- Berichtigung von Personenstandseinträgen.
Das Standesamt Kirchdorf ist unter der Telefonnummer 04273 8813 zu erreichen.