An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken

Allgemeine Informationen

Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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Herr M. KopeckiStandort anzeigen
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