Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Der Bauantrag ist schriftlich bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen. Diese leitet ihn dann weiter an den Landkreis Diepholz.
