Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Der Bedarf an Brennholz steigt stetig und auch Photovoltaikanlagen auf den Dächern verdrängen schattenwerfende Bäume.
Um jedoch wichtige Orts- und Landschaftsbild prägende Bäume zu erhalten, wurden in den Gemeinden Bahrenborstel und Wehrbleck Baumschutzsatzungen erlassen.
Die Gemeinde Wehrbleck strebt eine Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes und der Dorfökologie an und bietet Zuschüsse in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten für die Beschaffung von Hecken und Bäumen an. Hierfür ist ein Antrag vor der Beschaffung der Pflanzen bei der Gemeinde zu stellen.
