Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Der Bedarf an Brennholz steigt stetig und auch Photovoltaikanlagen auf den Dächern verdrängen schattenwerfende Bäume.

Um jedoch wichtige Orts- und Landschaftsbild prägende Bäume zu erhalten, wurden in den Gemeinden Bahrenborstel und Wehrbleck Baumschutzsatzungen erlassen.

Die Gemeinde Wehrbleck strebt eine Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes und der Dorfökologie an und bietet Zuschüsse in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten für die Beschaffung von Hecken und Bäumen an. Hierfür ist ein Antrag vor der Beschaffung der Pflanzen bei der Gemeinde zu stellen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Baumschutzsatzung
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Eine Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung können Sie bei der jeweiligen Gemeinde unter Darlegung der Gründe schriftlich beantragen. 

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr K. PethStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung
Rathaus - Nebengebäude, Zimmer 18 // 1. OG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-24
E-Mail:
zurück