Behindertenberatung

Allgemeine Informationen

Bei Fragen

  • hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
  • zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
  • dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
  • und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke

wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Standorte finden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. MeißnerStandort anzeigen
FachbereichsleiterinAmt / Bereich
Fachbereich II - Bürgerservice (Leitung)
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 16 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-15
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück VCard
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Telefon: 05415845-0
Telefax: 05415845-297
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:


Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr


Freitag 9.00 - 12.00 Uhr


zurück