Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 12 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (z. B. Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung) 
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
     Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
     die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 19 bzw. 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)


ACHTUNG:
Bei Zulassungen durch Firmen im Landkreis Diepholz ist der Auszug aus dem Gewerbe- und Handelsregister vorzulegen.

Die Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG beantragt wird oder die entsprechende Fahrerlaubnis, die zum Führen des Fahrzeuges notwendig ist, vom minderjährigen Halter nachgewiesen wird.

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Bürgerservice DiepholzStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
49356 Diepholz

- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG
Bürgerservice SykeStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen
Lindenstraße 14
27239 Twistringen
Telefon: 04243 413-170
Telefax: 04243 413-179
Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-518,520
Telefax: 0421 5695-550
Homepage: htt­p://ww­w.­st­uhr.de

Rathaus:
Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Bürgerbüro:
Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 14:00 Uhr
Mi 08:00 - 13:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zimmer 118, 120 im EG

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
Homepage: htt­p://ww­w.­barn­stor­f.de

Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon: 04252 391-206,208,211
Telefax: 04252 391-200
Homepage: htt­p://ww­w.­bruch­hau­sen-vil­sen.de

Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle - Stadt SulingenStandort anzeigen
Galtener Straße 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-129
Homepage: htt­ps://ww­w.­su­lin­gen.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit:
Barrierefrei
Behindertenparkplatz: 1

Online-Terminvergabe:
Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 880
Telefax: 04273 8877
Homepage: htt­p://ww­w.kirch­dor­f.de

Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

- oder nach Vereinbarung -


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

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