Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Herr F. Rohlfs | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-16 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: rohlfs@kirchdorf.de | |
| Frau T. Bielefeld | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-18 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bielefeld@kirchdorf.de | |
| Frau V. Bankmann | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-27 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bankmann@kirchdorf.de | |