Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Allgemeine Informationen

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr F. RohlfsStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-16
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
Frau T. BielefeldStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-18
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
Frau V. BankmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-27
Telefax: 04273 88-47
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