Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.

  • Gemeinde Bahrenborstel 
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro 
    Weitere Hunde 140,00 Euro 
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro  
  • Gemeinde Barenburg 
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro 
    Weitere Hunde 140,00 Euro 
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 
  • Gemeinde Freistatt
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro 
    Weitere Hunde 140,00 Euro 
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 
  • Gemeinde Kirchdorf
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro 
    Weitere Hunde 140,00 Euro 
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 
  • Gemeinde Varrel
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro 
    Weitere Hunde 140,00 Euro 
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 
  • Gemeinde Wehrbleck
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro 
    Weitere Hunde 140,00 Euro 
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 
Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ergibt sich aus dem § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde. 

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau L. RiekmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Finanzen und Liegenschaften
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