Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hundesteuer Festsetzung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.
- Gemeinde Bahrenborstel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro - Gemeinde Barenburg
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro - Gemeinde Freistatt
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro - Gemeinde Kirchdorf
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro - Gemeinde Varrel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro - Gemeinde Wehrbleck
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ergibt sich aus dem § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Ansprechpartner/in
| Frau L. Riekmann | |
| Amt / Bereich Fachbereich III - Finanzen und Liegenschaften Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 11 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-22 Telefax: 04273 88-48 E-Mail: l.riekmann@kirchdorf.de | |