Kommunale Ehrungen (Alters- und Ehejubiläen)

Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Gratulationen und Ehrungen zum Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums haben eine lange Tradition und werden auch weiterhin gepflegt.

Gratulationen der Samtgemeinde Kirchdorf

Bei bestimmten Anlässen sprechen die Bürgermeister oder der Vertreter der jeweiligen Gemeinde und/oder der Samtgemeindebürgermeister oder einer seiner Stellvertreter gerne persönlich die Glückwünsche aus. Möglich ist dies zu folgenden Jubiläen:

  • 90. Geburstag
  • 95. Geburtstag
  • ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
  • bei Goldenen Hochzeiten (50-jähriges Ehejubiläum)
  • Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
  • Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
  • Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
  • Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)

Gratulationen des Landkreises Diepholz

Auf Wunsch gratuliert der Landrat des Landkreises Diepholz oder sein Stellvertreter zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen auch persönlich und überbringt ein kleines Präsent. Diese Möglichkeit besteht zu folgenden Anlässen:

  • ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
  • Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
  • Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
  • Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
  • Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)

Falls Sie keine persönliche Gratulation wünschen, melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Kirchdorf.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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