Nachbarrecht / Nachbarschutz

Allgemeine Informationen

Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.

Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Broschüre "Tipps für Nachbarn" vom Niedersächsischen Justizministerium

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. MeißnerStandort anzeigen
FachbereichsleiterinAmt / Bereich
Fachbereich II - Bürgerservice (Leitung)
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 16 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-15
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
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