Obdachlosenhilfe

Allgemeine Informationen

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Kirchdorf
Frau S. MeißnerStandort anzeigen
FachbereichsleiterinAmt / Bereich
Fachbereich II - Bürgerservice (Leitung)
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 16 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-15
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
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