Ortsrecht

Allgemeine Informationen

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau D. MeierStandort anzeigen
Büro des SamtgemeindebürgermeistersÄmter / Bereiche
Büro des Bürgermeisters
Samtgemeindekasse
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 1/2 // 1. OG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-50
E-Mail:
Frau J. WindhornStandort anzeigen
Amt / Bereich
Büro des Bürgermeisters
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 1/2 // 1. OG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-11
E-Mail:
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