Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Parkausweis für Anwohner
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Herr F. Rohlfs | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-16 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: rohlfs@kirchdorf.de | |
| Frau T. Bielefeld | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-18 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bielefeld@kirchdorf.de | |
| Frau V. Bankmann | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-27 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bankmann@kirchdorf.de | |