Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
nicht angegeben
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Ansprechpartner/in| Herr F. Rohlfs | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-16 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: rohlfs@kirchdorf.de | |
| Frau T. Bielefeld | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-18 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bielefeld@kirchdorf.de | |
| Frau V. Bankmann | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-27 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bankmann@kirchdorf.de | |