Reisepass Ausstellung

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • :70,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • :37,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • :32,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
  • :22,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
  • :31,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
  • :6,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
  • :15,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr F. RohlfsStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-16
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
Frau T. BielefeldStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-18
Telefax: 04273 88-47
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Frau V. BankmannStandort anzeigen
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