Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Sterbeurkunde Ausstellung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
- :20,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde - :10,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Frau M. Wiechmann | |
| Ämter / Bereiche Fachbereich I - Zentrale Dienste Standesamt Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 5 - Standesamt // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-14 E-Mail: wiechmann@kirchdorf.de | |
| Frau M. Riekmann | |
| stv. FachbereichsleiterinÄmter / Bereiche Fachbereich I - Zentrale Dienste Standesamt Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 4 // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-12 E-Mail: m.riekmann@kirchdorf.de | |