Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr K. PethStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung
Rathaus - Nebengebäude, Zimmer 18 // 1. OG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-24
E-Mail:
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