Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Herr K. Peth | |
| Amt / Bereich Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung Rathaus - Nebengebäude, Zimmer 18 // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-24 E-Mail: peth@kirchdorf.de | |