Kommunale Förderprogramme
Die einzelnen Mitgliedsgemeinden haben in den Bereichen Bauen und Naturschutz eigene Förderprogramme.
Gemeinde Bahrenborstel
Förderung für junge Familien
Die Gemeinde Bahrenborstel gewährt für alle Baugebiete einen Nachlass für im Haushalt lebende Kinder bis einschließlich des vollendeten 16. Lebensjahres. Die Förderung beträgt je Kind 2.000 Euro. Nach Erwerb des Baugrundstückes ist bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren die volle Summe pro Kind anzurechnen, höchstens jedoch für drei Kinder.
Gemeinde Wehrbleck
Die Gemeinde Wehrbleck gewährt Zuschüsse an private Grundstückseigentümer für die Anpflanzung von Hecken und Laubbäumen in der Gemeinde Wehrbleck.
Ansprechpartner/in
Herr M. Kopecki![]() | |
Allgemeiner Vertreter und FachbereichsleiterÄmter / Bereiche Allgemeiner Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters Fachbereich III - Finanzen und Liegenschaften (Leitung) Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 9 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-19 Telefax: 04273 88-48 E-Mail: kopecki@kirchdorf.de |