Im Landkreis Diepholz besteht durch das warme und trockene Wetter eine erhöhte Wald- und Moorbrandgefahr. Aktuell liegen der Waldbrandgefahren- und der Graslandfeuerindex für den Landkreis Diepholz bei 3 (Mittlere Gefahr). Für die nächsten Tage wird für den Graslandfeuerindex die Gefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) vorhergesagt. Aufgrund des anstehenden verlängerten Wochenendes ist zu erwarten, dass viele Freizeitaktivitäten im Freien stattfinden werden. Folgende Hinweise werden daher vom Landkreis Diepholz gegeben.
Brände können auf natürliche Weise entstehen, z. B. neben Blitzeinschlag auch durch starke Sonneneinstrahlung und dadurch auftretende extrem hohe Bodentemperaturen. Allerdings kann auch der Mensch durch sein Verhalten Wald- und Moorbrände vermeiden. Im Wald, Moor und in der Heide oder in gefährlicher Nähe davon sind das strikte Rauchverbot, das von März bis Oktober gilt, und das Grillverbot zu beachten. Das Grillen ist allenfalls nur auf ausgewiesenen Plätzen zulässig und die Glut ist danach sorgfältig zu löschen. Dementsprechend sollte auch kein offenes Feuer entzündet werden und das unachtsame Liegenlassen von Müll im Wald vermieden werden, da z.B. eine Bierflasche wie ein Brennglas wirken kann. Weiter ist es wichtig, dass aus dem Autofenster keine brennenden Zigarettenreste geworfen und Fahrzeuge nicht auf trockenen Grasflächen abgestellt werden, da Katalysatoren von Auspuffanlagen eine erhebliche Hitze erzeugen.
Die Beachtung von Informationen aus Radio, Fernsehen und Zeitungen kann ebenfalls hilfreich sein. Beispielsweise warnt bei Wald- und Graslandbrandgefahr der Deutsche Wetterdienst über die Wetterberichte im Fernsehen oder seinen Internetauftritt www.dwd.de. Bei Lösch- und Rettungseinsätzen ist die Feuerwehr darauf angewiesen, dass Wege in Wäldern und Unterflurhydranten nicht von parkenden Fahrzeugen versperrt werden. Beobachtete Waldbrände sollten sofort telefonisch über die 112 gemeldet werden. Dies gilt selbstverständlich auch bei anderen Bränden, z. B. an Bahngleisen oder öffentlichen Wegen.
Der Landkreis Diepholz als zuständige Waldbehörde beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und wird bei entsprechender Lage auch mögliche Einschränkungen zur Betretung der Wälder, Moore und Heiden per Verordnung in Betracht ziehen.
Nochmaliger Hinweise auf bestehende gesetzliche Regelungen:
- Striktes Verbot nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung in Wald, Moor und Heide oder in gefährlicher Nähe davon in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. Feuer anzuzünden oder zu rauchen; Grillen nur auf ausgewiesen Grillplätzen.
- Moore, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, dürfen grundsätzlich nur auf den Wegen betreten werden.