Europawahlen
Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union (EU), das direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt wird. Durch die Teilnahme an der Europawahl üben die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf direkte Mitbestimmung in der Unionspolitik aus. Die Wahl findet in allen EU-Mitgliedstaaten statt.
Die 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Deutschland werden für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gemäß § 2 des Europawahlgesetzes (EuWG). Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Erstmals dürfen auch Personen wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 EuWG alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Details und Sonderregelungen zur Wahlberechtigung, etwa für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, sind in § 6 EuWG nachzulesen.
Die nächste Europawahl wird am 09. Juni 2024 stattfinden.
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Ansprechpartner/in
| Frau M. Wiechmann | |
| Ämter / Bereiche Fachbereich I - Zentrale Dienste Standesamt Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 5 - Standesamt // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-14 E-Mail: wiechmann@kirchdorf.de | |