Kindertagespflege
Die Tagespflegepersonen (Tagesmütter) in der Samtgemeinde Kirchdorf sind qualifiziert und besitzen eine Pflegeerlaubnis, haben eine „Erste Hilfe am Kind“-Ausbildung, die regelmäßig aufgefrischt wird, bilden sich fachlich weiter und werden regelmäßig vom Fachdienst Jugend besucht, um den Qualitätsstandard zu gewährleisten. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen bis maximal fünf Kinder statt.
Die Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen in der Samtgemeinde Kirchdorf wird ebenso gefördert, wie die Betreuung in den Einrichtungen.
Sie suchen eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind im Alter von 0-14 Jahren, weil Sie...
- einer Berufstätigkeit nachgehen?
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden?
- besonderen Erziehungsbedarf haben?
- die Betreuung aufgrund von Krankheit oder Kuraufenthalt nicht ausführen können?
Betreuung in der Tagespflege bedeutet...
- Ihr Kind wird von einer Tagesmutter/-vater entweder in familiärer Atmosphäre, im Haushalt der Eltern oder Tagespflegeperson betreut.
- Eine liebevolle, flexible, individuelle und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung.
- Eine Betreuung in kleinen Gruppen bis maximal fünf Kinder.
Die Tagespflegepersonen...
- sind qualifiziert und besitzen eine Pflegeerlaubnis.
- haben eine "Erste Hilfe am Kind"-Ausbildung, die regelmäßig aufgefrischt wird.
- bilden sich fachlich weiter.
- werden regelmäßig vom Fachdienst Jugend, Landkreis Diepholz, besucht um den Qualitätsstandard zu gewährleisten.
Vermittlung von Tagespflegepersonen
Die Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie die Betreuung während des Betreuungsverhältnisses übernimmt das Familien- und Kinderservicebüro.
Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung durch die Samtgemeinde Kirchdorf
Die Samtgemeinde Kirchdorf fördert mit eigenen finanziellen Mitteln Eltern, die ihre Kinder durch Tagespflegepersonen betreuen lassen. Gefördert werden in der Samtgemeinde Kirchdorf wohnende Kinder, die eine Betreuung durch eine Tagespflegeperson mit einer Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Anspruch nehmen.
Die Förderung wird, bezogen auf die jeweils aktuellen Pflegesätze des Landkreises Diepholz, ab dem 01.08.2019 finanziell so gestaltet, dass der monatliche Kostenbeitrag der Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege betreuen lassen, je Kind im Krippenalter höchstens 312,00 Euro beträgt.
Die von den Eltern zu leistenden Elternbeiträge werden im Falle der kombinierten Betreuung (Krippe und Tagespflege) auf den zu leistenden Kostenbeitrag für den Besuch der Tagesstätten angerechnet.
Die Samtgemeinde Kirchdorf trägt den Differenzbetrag zwischen dem von den Eltern zu leistenden Höchstbetrag und dem im Rahmen der Tagespflege ermittelten Kostenbeitrag.
Ansprechpartner/in
| Frau M. Mühlenhardt | |
| Amt / Bereich Fachbereich II - Bürgerservice Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 15 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-40 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: muehlenhardt@kirchdorf.de | |
