Schiedsamt
Manchmal sind es alltägliche Streitigkeiten, die sich unter den Nachbarn oder Mitmenschen nicht schlichten lassen. Anstatt gleich vor das Gericht zu ziehen, kann man auch eine der gewählten Schiedspersonen in Anspruch nehmen. Diese helfen Ihnen dann bei einer außergerichtlichen Schlichtung der Streitigkeiten.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden vom Rat der Samtgemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Gemeindliche Schiedsämter Niedersachsen sowie www.schiedsamt.de.
Schiedspersonen
- Schiedsmann Fritz Fastenau, Renzeler Weg 12, 27245 Barenburg
- Schiedsfrau Stephanie Krickemann, Kuppendorf 18, 27245 Kirchdorf
Ansprechpartner/in
Herr T. Schulz![]() | |
FachbereichsleiterAmt / Bereich Fachbereich II - Bürgerservice (Leitung) Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 16 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-17 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: schulz@kirchdorf.de |