Erweiterung der Innenbereichssatzung und Änderung der Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung im Ortsteil Scharringhausen
Nummer: Satzung Nr. 6
Die Erweiterung der Innenbereichssatzung (Teilbereich 1) erfolgt, um bereits bebaute Grundstücksflächen in die bebaute Ortslage von Scharringhausen einzubeziehen und planungsrechtlich abzusichern. In diesem Zusammenhang soll der bestehende Sportplatz ebenfalls planungsrechtlich abgesichert werden.
Die Änderung der Ergänzungssatzung (Teilbereich 2) ist erforderlich, um die Möglichkeiten der baulichen bzw. städtebaulichen Entwicklung an dieser Stelle zu verbessern. Die bisher festgesetzte Kompensation auf den privaten Grundstücken soll künftig extern erfolgen.
Planungsbeteiligung
| 12.02.2026 bis 24.03.2026 | Veröffentlichung (Öffentlichkeitsbeteiligung) |
| 12.02.2026 bis 24.03.2026 | Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 27.03.2025 | Aufstellungsbeschluss (Teilbereich 1) |
| 31.07.2025 | Aufstellungsbeschluss (Teilbereich 2) |
| 12.02.2026 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 20.02.2026 bis 24.03.2026 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 13 Abs. 2 BauGB |
| 20.02.2026 bis 24.03.2026 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 BauGB |

