Erweiterung der Innenbereichssatzung und Änderung der Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung im Ortsteil Scharringhausen

Nummer: Satzung Nr. 6

Die Erweiterung der Innenbereichssatzung (Teilbereich 1) erfolgt, um bereits bebaute Grundstücksflächen in die bebaute Ortslage von Scharringhausen einzubeziehen und planungsrechtlich abzusichern. In diesem Zusammenhang soll der bestehende Sportplatz ebenfalls planungsrechtlich abgesichert werden. 

Die Änderung der Ergänzungssatzung (Teilbereich 2) ist erforderlich, um die Möglichkeiten der baulichen bzw. städtebaulichen Entwicklung an dieser Stelle zu verbessern. Die bisher festgesetzte Kompensation auf den privaten Grundstücken soll künftig extern erfolgen. 

Planungsbeteiligung

12.02.2026 bis 24.03.2026Veröffentlichung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
12.02.2026 bis 24.03.2026Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

27.03.2025Aufstellungsbeschluss (Teilbereich 1)
31.07.2025Aufstellungsbeschluss (Teilbereich 2)
12.02.2026Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
20.02.2026 bis 24.03.2026Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 13 Abs. 2 BauGB
20.02.2026 bis 24.03.2026Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 BauGB
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