Reisepass Ausgabe

Allgemeine Informationen

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr F. RohlfsStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-16
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
Frau T. BielefeldStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-18
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
Frau V. BankmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bürgerbüro
Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 88-27
Telefax: 04273 88-47
E-Mail:
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