Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Reisepass Ausgabe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
| Herr F. Rohlfs | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 14 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-16 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: rohlfs@kirchdorf.de | |
| Frau T. Bielefeld | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-18 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bielefeld@kirchdorf.de | |
| Frau V. Bankmann | |
| Amt / Bereich Bürgerbüro Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 13 // EG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-27 Telefax: 04273 88-47 E-Mail: bankmann@kirchdorf.de | |