Standesamt
Das Standesamt Kirchdorf ist zuständig für alle Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle), die sich im Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf ereignen.
Der schönste Tag im Leben ...
Um für den schönsten Tag im Leben den passenden Rahmen zu finden, können wir Ihnen drei Möglichkeiten anbieten:
Die Terminvereinbarungen für eine Trauung sowohl für das Trauzimmer des Rathauses in Kirchdorf als auch für den Speicher in Barenburg und das Küsterhaus in Varrel erfolgen über das Standesamt Kirchdorf.
© Andy Zumaya FotografieEheschließungen können an allen aufgeführten Orten zu nachfolgenden Zeiten stattfinden:
- Montag, Dienstag, Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Für Trauungen am Freitagnachmittag und am Samstag fällt eine Sondergebühr in Höhe von 100,00 Euro an, da diese Termine außerhalb der üblichen Öffnungszeiten liegen.
Nach Abstimmung des Trautermins kann eine beabsichtigte Eheschließung beim Wohnsitz-Standesamt eines der Eheschließenden angemeldet werden. Das zuständige Standesamt erteilt Auskunft darüber, welche Unterlagen zur Prüfung der Ehevoraussetzungen benötigt werden. In der Regel sind dieses ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (ausgestellt vom Geburtsstandesamt), eine erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt vom Einwohnermeldeamt) und der Personalausweis. Je nach Personenstand und Staatsangehörigkeit können weitere Unterlagen erforderlich sein. Auch über die Höhe der Gebühren informiert Sie das Standesamt gerne im Einzelfall.
Anforderung von Urkunden
Wir empfehlen Ihnen für die Anforderung von Urkunden immer direkt mit dem zuständigen Standesamt in Kontakt zu treten (per Telefon oder per E-Mail).
Nutzen Sie bitte keine Fremdanbieter, die Ihnen die Urkundenanforderung über das Internet anbieten. Diese Anbieter leiten die Urkundenanforderung lediglich an uns weiter und erheben dafür zusätzliche Gebühren.
Mit der direkten Kontaktaufnahme sparen Sie nicht nur unnötige Zeit, sondern auch Geld.
Hier können Sie über das Serviceportal der Samtgemeinde Kirchdorf Urkunden online beantragen.
Personenstandsurkunden
Das Standesamt stellt aus den vorhandenen Personenstandsregistern auf Anforderung nach den gesetzlichen Grundlagen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften bzw. Registerausdrucke aus.
Sonstige Personenstandsangelegenheiten wie z. B.
- Namensführung von Ehegatten und Kindern
- Namensführung von Aussiedlern
- Vaterschaftsanerkennung
- Anerkennung von ausländischen Eheurteilen
Berichtigung von Personenstandseinträgen
Kirchenaustritt
Das Standesamt ist auch für Kirchenaustritte zuständig. Kirchenaustritte müssen persönlich unter Vorlage des Personalausweises vor der Standesbeamtin erklärt werden.
Ansprechpartner/in
| Frau M. Wiechmann | |
| Ämter / Bereiche Fachbereich I - Zentrale Dienste Standesamt Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 5 - Standesamt // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-14 E-Mail: wiechmann@kirchdorf.de | |
| Frau M. Riekmann | |
| stv. FachbereichsleiterinÄmter / Bereiche Fachbereich I - Zentrale Dienste Standesamt Rathaus - Hauptgebäude, Zimmer 4 // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-12 E-Mail: m.riekmann@kirchdorf.de | |
Organisationseinheiten
| Standesamt | |
| Rathaus - Hauptgebäude Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-0 E-Mail: standesamt@kirchdorf.deHomepage: https://www.kirchdorf.de | Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin! |
