Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Windkraft"

Nummer: 17.

Der Rat der Gemeinde Bahrenborstel beabsichtigt mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Windkraft", die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Repowering des bestehenden Windparks zu schaffen. Die Aufhebung dient der Anpassung der städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Windenergie und ermöglicht eine flexible und sachgerechte Einzelfallprüfung zukünftiger Vorhaben. 

Planungsbeteiligung

29.01.2026 bis 09.03.2026Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
29.01.2026 bis 09.03.2026Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
09.04.2026 bis 18.05.2026Veröffentlichung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
09.04.2026 bis 18.05.2026Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

05.02.2025Aufstellungsbeschluss
03.07.2025Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
29.01.2026Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
06.02.2026 bis 09.03.2026Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
09.04.2026Bekanntmachung der Auslegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB
17.04.2026 bis 18.05.2026Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
17.04.2026 bis 18.05.2026Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
zurück